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Ratgeber · EU AI Act Art. 50

KI-Kennzeichnungspflicht: Was seit dem 2. August 2026 wirklich gilt

Von Artur KokoevStand: 16 Min. Lesezeit
Kurzantwort

Die KI-Kennzeichnungspflicht steht in Art. 50 der EU-KI-Verordnung (AI Act) und gilt seit dem 2. August 2026 in der ganzen EU. Chatbots und Voicebots müssen sich als KI zu erkennen geben, und wer KI beruflich nutzt, muss realistische KI-Bilder, -Videos und -Stimmen (Deepfakes) sowie ungeprüfte KI-Texte zu Themen von öffentlichem Interesse offenlegen. Normale Werbetexte, offensichtlich künstliche Illustrationen und rein private Nutzung sind nicht erfasst. Verstöße kosten bis 15 Mio. € oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes, für KMU gilt der niedrigere Betrag.

Seit dem 2. August 2026 ist die KI-Kennzeichnungspflicht geltendes Recht. Art. 50 gilt unmittelbar, ohne deutsches Umsetzungsgesetz, und trifft weit mehr Unternehmen als OpenAI oder Google. Wer einen Chatbot auf der Website hat, mit KI-Models wirbt oder den Firmenblog mit ChatGPT schreibt, muss wissen, was davon ein Label braucht.

Nicht jeder KI-Inhalt braucht ein Label. Art. 50 kennt fünf klar umrissene Pflichten, dazu kommen ein paar Ausnahmen und seit Juli 2026 Leitlinien der EU-Kommission mit vielen Beispielen. Hier der Überblick, Stand 23.09.2026.

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Ab wann gilt die KI-Kennzeichnungspflicht?

Art. 50 gilt seit dem 2. August 2026 (Art. 113 KI-VO), und zwar für alle KI-Systeme im EU-Markt, egal wann sie auf den Markt kamen.

Rückwirkend gilt die Pflicht nicht. Deepfakes, die vor dem 2. August 2026 entstanden sind, und KI-Texte, die du vorher veröffentlicht hast, brauchen kein nachträgliches Label. Der Haken: Schreibt die KI einen Text im Juli und du veröffentlichst ihn erst im September, braucht er den Hinweis (Leitlinien Rn. 154).

Was der Digital Omnibus geändert hat und was nicht

Mit dem Digital Omnibus, der Verordnung (EU) 2026/1744, hat die EU den AI Act nachgebessert. Er ist seit dem 27.07.2026 in Kraft und bringt für Art. 50 genau eine Fristverschiebung: Anbieter generativer KI-Systeme, die schon vor dem 2. August 2026 auf dem Markt waren, müssen die maschinenlesbare Markierung nach Abs. 2 erst bis zum 2. Dezember 2026 umsetzen (neuer Art. 111 Abs. 4).

Dir als Nutzer von KI-Tools hilft diese Frist nicht. Chatbot-Hinweis, Deepfake-Label und Texthinweis gelten unverändert seit August (Rn. 153). Manche Ratgeber schreiben, KI-Inhalte müssten erst ab Dezember gekennzeichnet werden, andere nennen den 2. Februar 2027 aus dem alten Kommissionsentwurf. Beides stimmt nicht. Sonst ändert der Omnibus an Art. 50 nur das Verfahren für Praxisleitfäden (Abs. 7).

Nächster Stichtag: 2. Dezember 2026

Ab dann müssen auch die Anbieter älterer KI-Generatoren deren Ausgaben maschinenlesbar markieren. Am selben Tag greifen neue Verbote in Art. 5 für KI-Systeme, die ohne Einwilligung intime Darstellungen echter Personen oder Missbrauchsdarstellungen von Kindern erzeugen. Für deine eigenen Labels ändert sich nichts.

Code of Practice und Leitlinien der Kommission

Der Code of Practice zur Transparenz KI-generierter Inhalte ist seit dem 10.06.2026 final, die Kommission hat ihn am 8. Juli als angemessen bewertet. Die Teilnahme ist freiwillig. Bis zum 17.09.2026 haben 95 Anbieter unterschrieben, darunter OpenAI, Google, Meta und Anthropic, dazu 192 Betreiber wie Lufthansa. Wer nicht unterschreibt, muss die Pflichten auf anderem Weg belegen (Rn. 147–148).

Für die Praxis wichtiger sind die Leitlinien der Kommission zu Art. 50 vom 20.07.2026 mit Dutzenden Beispielen. Sie sind unverbindlich, bisher nur auf Englisch verfügbar und gelten laut Begleitschreiben förmlich erst, wenn alle Sprachfassungen angenommen sind. Ob das passiert ist, lässt sich bis heute nicht belegen. Ich gehe trotzdem davon aus, dass sich die Behörden daran orientieren. Die Randnummern (Rn.) in diesem Ratgeber beziehen sich darauf.

Was muss gekennzeichnet werden? Art. 50 AI Act im Überblick

Art. 50 enthält fünf Transparenzpflichten. Zwei treffen die Anbieter, also die Hersteller von KI-Systemen. Drei treffen die Betreiber, also jedes Unternehmen und jeden Selbstständigen, der KI beruflich einsetzt. Den Wortlaut von Art. 50 findest du auf EUR-Lex.

Die fünf Pflichten nach Art. 50 KI-VO
AbsatzPflichtWer handeln mussGilt seit
Abs. 1Menschen erfahren, dass sie mit einer KI interagieren (Chatbot, Voicebot, KI-Agent)Anbieter02.08.2026
Abs. 2KI-Ausgaben maschinenlesbar markieren (Metadaten, Wasserzeichen)Anbieter generativer KI02.08.2026, für Altsysteme 02.12.2026
Abs. 3Betroffene über Emotionserkennung oder biometrische Kategorisierung informierenBetreiber02.08.2026
Abs. 4 UAbs. 1Deepfakes sichtbar offenlegen (Bild, Video, Audio)Betreiber02.08.2026
Abs. 4 UAbs. 2KI-Texte zu Themen von öffentlichem Interesse offenlegenBetreiber02.08.2026

Chatbots, Voicebots und KI-Agenten (Abs. 1)

Wer mit einem KI-System direkt interagiert, muss das spätestens bei der ersten Interaktion erfahren. Das gilt für Website-Chat, KI-Telefonassistent und WhatsApp-Bot genauso wie für KI-Agenten, die E-Mails schreiben. Agenten müssen zusätzlich sagen, in wessen Auftrag sie handeln (Rn. 31).

Die Pflicht trifft formal den Anbieter. Baust du den Bot selbst oder veränderst ein fremdes System, etwa mit eigenen Trainingsdaten, und betreibst es unter deinem Namen, bist das du (Rn. 11). Beim fertigen Widget unter Herstellermarke ist es der Hersteller. Ich würde den Hinweis trotzdem immer selbst prüfen, denn der Chat läuft auf deiner Website. Formulierungen und Sonderfälle stehen im Ratgeber zur Chatbot-Kennzeichnungspflicht mit Hinweistexten.

Maschinenlesbare Markierung durch Anbieter (Abs. 2)

Anbieter von Bild-, Video-, Audio- und Textgeneratoren müssen jede Ausgabe maschinenlesbar markieren. Der Code of Practice sieht dafür signierte Metadaten und ein unsichtbares Wasserzeichen vor. Reine Hilfsfunktionen wie Rechtschreibkorrektur, Übersetzung oder Farbkorrektur brauchen keine Markierung (Rn. 90–92).

Für dich als Nutzer heißt das: Das Wasserzeichen des Tools ersetzt dein sichtbares Label nicht, maschinenlesbare Marker allein reichen für Deepfakes und Chatbots nicht (Rn. 38, 117). Und entferne die Metadaten nicht absichtlich. Anbieter, die den Code unterschrieben haben, verbieten das in Nutzungsbedingungen oder Doku.

Emotionserkennung und biometrische Kategorisierung (Abs. 3)

Setzt du ein System ein, das aus biometrischen Daten auf Emotionen schließt oder Menschen etwa nach Alter oder Geschlecht einordnet, musst du die Betroffenen informieren (Rn. 104). Die DSGVO-Informationspflichten gelten zusätzlich (Rn. 110). Am Arbeitsplatz und in Bildungseinrichtungen verbietet Art. 5 Abs. 1 lit. f Emotionserkennung, außer aus medizinischen oder Sicherheitsgründen. Da hilft kein Hinweis (Rn. 25).

Deepfakes: realistische Bilder, Videos und Stimmen (Abs. 4)

Ein Deepfake ist ein KI-erzeugter oder KI-manipulierter Bild-, Ton- oder Videoinhalt, der echten Personen, Gegenständen, Orten oder Ereignissen ähnelt und fälschlich als echt erscheinen würde (Art. 3 Nr. 60). Er umfasst auch fotorealistische Personen, die es so nicht gibt, KI-Avatare und geklonte Stimmen (Rn. 113). Maßstab ist das absehbare Publikum inklusive Kindern und älteren Menschen (Rn. 115). Auf deine Absicht kommt es nicht an (Rn. 114).

Kein Deepfake sind offensichtlich unrealistische Motive wie eine Sphinx über dem Eiffelturm und kleine Bearbeitungen wie Farbkorrektur (Rn. 116). Offensichtlich künstlerische, satirische oder fiktionale Werke brauchen nur einen Hinweis, der das Werk nicht stört, etwa im Abspann (Rn. 123). Wann Produktfoto, Retusche oder KI-Model ein Label brauchen, zeigt der Ratgeber KI-Bilder und KI-Videos kennzeichnen.

KI-Texte zu Themen von öffentlichem Interesse (Abs. 4)

Bei Texten ist die Pflicht deutlich enger. Sie betrifft nur veröffentlichte KI-Texte, die die Öffentlichkeit über Themen von öffentlichem Interesse informieren sollen, etwa Politik, öffentliche Gesundheit, Umwelt, Verbrauchersicherheit oder wirtschaftliche und wissenschaftliche Entwicklungen (Rn. 131). Produktbeschreibungen und Werbetexte fallen nicht darunter, solange sie keine Aussagen zu Gesundheit, Sicherheit oder Nachhaltigkeit machen.

Die Pflicht entfällt, wenn ein Mensch den Text mindestens mit Faktencheck prüft und eine benannte Person die redaktionelle Verantwortung trägt (Rn. 134–138). Wie du das aufsetzt, steht im Ratgeber KI-Texte kennzeichnen: wann Pflicht, wann nicht.

Für wen gilt die Pflicht? Unternehmen, Agenturen, Privatpersonen

Anbieter ist, wer ein KI-System entwickelt oder entwickeln lässt und unter eigenem Namen auf den Markt bringt oder in Betrieb nimmt (Art. 3 Nr. 3). Das sind OpenAI oder ElevenLabs, aber auch dein Unternehmen mit selbst gebautem Chatbot. Betreiber ist, wer KI in eigener Verantwortung beruflich nutzt (Art. 3 Nr. 4): die Agentur mit Midjourney-Abo genauso wie der Handwerksbetrieb, der seine Posts mit ChatGPT schreibt.

Wer ist in welcher Rolle?
SituationRolleBeleg
Unternehmen baut oder verändert einen Chatbot und betreibt ihn unter eigenem NamenAnbieterRn. 11
Unternehmen nutzt ChatGPT, Midjourney und Co. für eigene InhalteBetreiberArt. 3 Nr. 4
Angestellte und Freelancer arbeiten mit KI im Auftrag des UnternehmensKeine eigenen Betreiber, das Unternehmen bleibt verpflichtetRn. 14
Auftraggeber bestellt eine Kampagne und entscheidet nicht über den KI-Einsatz der AgenturKein BetreiberRn. 14
Plattformen, die fremde KI-Inhalte nur verbreitenKein BetreiberRn. 16
Creator und Influencer mit regelmäßigen EinnahmenBetreiberRn. 19
Privatperson ohne berufliche NutzungAusgenommenArt. 2 Abs. 10

Privatpersonen und Creator

Rein private Nutzung ist ausgenommen (Art. 2 Abs. 10). Wer privat ein KI-Bild teilt oder Deepfakes der eigenen Familie für die Weihnachtskarte baut, muss nach Art. 50 nichts kennzeichnen (Rn. 19–20). Creator und Influencer mit regelmäßigen Einnahmen handeln aber beruflich.

Vereine und Behörden

Ein eingetragener Verein ist eine juristische Person, und die Privat-Ausnahme gilt laut Art. 2 Abs. 10 nur für natürliche Personen. Postet dein Sportverein ein fotorealistisches KI-Bild, greift für mich deshalb die Deepfake-Regel, auch bei rein ehrenamtlicher Arbeit. Behörden sind ebenfalls erfasst. In Deutschland verhängt die Aufsicht gegen Behörden und öffentliche Stellen aber keine Bußgelder (§ 17 Abs. 2 KI-MIG).

Ausnahmen: Was du nicht kennzeichnen musst

Jede Pflicht hat eigene Ausnahmen, und die Kommission legt sie eng aus.

Ausnahmen nach Art. 50 und ihre Grenzen
AusnahmeGilt fürWas die Kommission dazu sagt
Offensichtlich KIAbs. 1Nur wenn fast kein Zweifel bleibt, etwa beim Code-Assistenten für Entwickler oder beim internen Tool für geschulte Mitarbeitende. Helpdesk-Chatbots sind nicht offensichtlich (Rn. 45).
StandardbearbeitungAbs. 2Rechtschreibung, Übersetzung, Zuschnitt, Farbkorrektur, Transkription. Face-Swap und eingefügte Objekte brauchen die Markierung (Rn. 90–92).
Kunst, Satire, FiktionAbs. 4 (Deepfakes)Keine Befreiung, nur ein dezenter Hinweis im Abspann oder Begleittext. Werbung gilt nur im Einzelfall als künstlerisch (Rn. 119–123).
Redaktionelle KontrolleAbs. 4 (Texte)Faktencheck plus benannte verantwortliche Person, Kontakt etwa im Impressum. Ändert die KI den Text nach der Freigabe noch inhaltlich, entfällt die Ausnahme (Rn. 134–138).
Private NutzungAbs. 3 und 4Nur rein persönlich und nicht beruflich (Rn. 19).
StrafverfolgungAbs. 1 bis 4Nur gesetzlich zugelassene Systeme. Öffentliche Anzeige-Chatbots der Polizei bleiben kennzeichnungspflichtig (Rn. 49).

Praxisfälle: 15 Alltagsfälle mit Einordnung

Die Fälle stützen sich auf die Beispiele der Kommissions-Leitlinien. Bei „Grau“ ist die Rechtslage offen. Dort würde ich im Zweifel kennzeichnen, denn ein Label kostet dich Sekunden, ein Streit deutlich mehr.

Muss ich das kennzeichnen? Stand 23.09.2026
FallPflichtWerGrund
Kundenservice-Chatbot auf der WebsitePflichtAnbieterHelpdesk-Bots sind nicht offensichtlich KI (Rn. 45). Hinweis zu Beginn jeder Session.
KI-Telefonassistent (Voicebot)PflichtAnbieterGesprochener Hinweis am Anfang, Signaltöne allein reichen nicht (Rn. 37).
KI-Agent schreibt und verschickt E-Mails selbstPflichtAnbieterKI-Label oben in der Mail plus Auftraggeber (Rn. 31, 36).
KI entwirft die E-Mail, du prüfst und sendest selbstKeine PflichtNiemandDu kommunizierst, nicht die KI (Rn. 30).
Fotorealistisches KI-Model in Social Ad oder auf PlakatPflichtBetreiberRealistische Person (Rn. 113). Gilt auch offline, das Label gehört ins Motiv.
KI-Produktbild im OnlineshopGrauBetreiberPflicht, wenn es über Aussehen oder Eigenschaften des echten Produkts täuschen kann. Echtes Produkt vor KI-Hintergrund meist nicht (Rn. 116).
Retusche: Licht, Farbe, Passant entferntKeine PflichtBetreiberKleine Bearbeitungen ohne neue Aussage, je nach Kontext (Rn. 116).
Leere Wohnung im Exposé per KI möbliertPflichtBetreiberEchter Ort, veränderte Aussage. Die Kommission nutzt genau diesen Fall als Beispiel für das Icon „AI MODIFIED“.
Comic, Illustration, Fantasy-MotivKeine PflichtBetreiberOffensichtlich unrealistisch, kein Deepfake (Rn. 113).
Fotorealistischer KI-Avatar im ErklärvideoPflichtBetreiberRealistische KI-Persona (Rn. 113, 116). Label am Anfang und nach Unterbrechungen.
Geklonte Stimme einer echten PersonPflichtBetreiberDie Stimme zählt zur Person (Rn. 113). Gesprochener Hinweis am Anfang.
Generische KI-Sprecherstimme im WerbespotGrauBetreiberNicht geregelt. KI-Stimmen fiktiver Figuren in Hörbuch oder Spiel sind kein Deepfake (Rn. 116).
KI-Ratgeber zu Gesundheitsthemen, ungeprüftPflichtBetreiberÖffentliches Interesse (Rn. 131). Hinweis am Textanfang.
Derselbe Text mit Faktencheck und benannter VerantwortlicherKeine PflichtBetreiberRedaktionelle Ausnahme greift (Rn. 134–138).
Produktbeschreibungen, Werbetexte, normale Social PostsKeine PflichtBetreiberKein öffentliches Interesse, außer bei Gesundheits-, Sicherheits- oder Nachhaltigkeitsaussagen (Rn. 131).

So kennzeichnest du richtig: Zeitpunkt, Platzierung, EU-Icon

Art. 50 Abs. 5 verlangt drei Dinge: Der Hinweis kommt spätestens beim ersten Kontakt, er ist klar und eindeutig, und er erfüllt die geltenden Regeln zur Barrierefreiheit. Chatbots informieren mindestens zu Beginn jeder Session, Inhalte bei jedem einzelnen Output. Videos zeigen das Label am Anfang und später noch einmal, wenn Zuschauer absehbar mittendrin einsteigen (Rn. 143). Eigene Barrierefreiheitsregeln schafft Art. 50 nicht (Rn. 144), der Code of Practice nennt als Beispiele Screenreader-taugliche Labels und hohen Kontrast.

Das reicht nicht

Ein Satz in AGB oder Handbuch. Ein Hinweis tief im Menü. Pauschale Sätze wie „Services auf dieser Website nutzen KI“, die Technikangabe „nutzt LLMs“ und das vage Wort „Assistent“. Die Kommission schließt all das ausdrücklich aus (Rn. 38, 142), die Datenschutzerklärung ist nicht besser.

Das EU-Icon: Symbol „AI“

Die Kommission hat ein offizielles Icon-Set veröffentlicht: einen Kreis mit „AI“ als Basissymbol, „AI GENERATED“ für komplett KI-erzeugte Inhalte und „AI MODIFIED“ für echtes Material, das per KI verändert wurde. Du lädst die EU-Icons bei der Kommission als SVG oder PNG herunter, frei nutzbar ohne Quellenangabe. Die Kommission stellt klar: Die Icons sind optional, die Kennzeichnungspflicht ist es nicht.

Der Code sieht das englische „AI“ vor, die Wettbewerbszentrale riet im Februar 2026 eher zu Deutsch. Ich würde beides kombinieren: EU-Icon oben rechts im Motiv plus eine deutsche Zeile wie „KI-generiert“. Der Code empfiehlt neben dem Icon ohnehin einen Zusatz wie „generated“ oder „modified“ und nennt dafür keine Sprache. Ein deutsches Gericht hat die Sprachfrage noch nicht entschieden. Der Labeler im KI-Kennzeichnungs-Check setzt das passende Icon direkt auf deine Bilder und Videos.

Auf Instagram, TikTok und YouTube kannst du dich innerhalb der Plattform auf deren KI-Labels stützen, wenn sie klar erkennbar sind. Verantwortlich bleibst du (Rn. 126). Ein Label, das erst nach einem Klick im Menü erscheint, reicht wahrscheinlich nicht, und beim Repost wandert es nicht mit. Was welche Plattform automatisch labelt, erklärt der Ratgeber KI-Kennzeichnung auf Instagram, TikTok und YouTube.

Hinweistexte zum Kopieren

Chatbot, erste Nachricht

Hinweis: Du chattest mit dem KI-Assistenten von [Firma]. Deine Fragen beantwortet eine künstliche Intelligenz.

Voicebot, Gesprächsbeginn

Guten Tag! Sie sprechen mit dem digitalen KI-Assistenten von [Firma]. Wie kann ich Ihnen helfen?

Bild oder Video, komplett KI-generiert

KI-generiert: Dieses Bild wurde mit künstlicher Intelligenz erstellt.

Echtes Foto, mit KI verändert

Mit KI bearbeitet: Möbel und Dekoration wurden nachträglich per KI eingefügt.

Text, über dem Beitrag

Hinweis: Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung von KI erstellt.

Impressum, redaktionelle Verantwortung

Redaktionell verantwortlich für KI-gestützte Inhalte: [Name], [Funktion], [E-Mail]. Jeder Beitrag durchläuft vor der Veröffentlichung einen Faktencheck durch diese Person.

Bußgeld, Aufsicht und Abmahnung: Wie hoch ist das Risiko?

Für Verstöße gegen Art. 50 drohen bis zu 15 Mio. € oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes, je nachdem, welcher Betrag höher ist (Art. 99 Abs. 4 lit. g). Viele Ratgeber lassen weg, dass für KMU und Start-ups der niedrigere Betrag gilt (Art. 99 Abs. 6), seit dem Omnibus auch für kleine Midcaps (Abs. 6a). Ein Betrieb mit 2 Mio. € Jahresumsatz riskiert also höchstens 60.000 €. Wer den Code of Practice befolgt, kann das mildernd geltend machen (Rn. 149).

Wer kontrolliert in Deutschland?

Seit dem 29.07.2026 regelt das KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungsgesetz (KI-MIG) die Zuständigkeit. Die Bundesnetzagentur überwacht auch Art. 50 (§ 2 Abs. 1). Setzen Mediendiensteanbieter KI für journalistische oder Werbezwecke ein, sind Landesbehörden zuständig (§ 2 Abs. 8), welche genau, lässt das Gesetz offen. Bei der Bundesnetzagentur kann außerdem jeder kostenlos online eine Beschwerde einreichen (§ 8).

Abmahnung nach UWG

Mitbewerber und Verbände könnten eine fehlende Kennzeichnung als Rechtsbruch (§ 3a UWG) oder als Irreführung (§§ 5, 5a UWG) angreifen. Ein veröffentlichtes Urteil dazu war bis zum 23.09.2026 nicht zu finden, und ob Art. 50 eine Marktverhaltensregel ist, haben Gerichte noch nicht geklärt.

Ein Detail dämpft die Angst vor Abmahnwellen: Mitbewerber bekommen bei Verstößen gegen gesetzliche Kennzeichnungspflichten im Online-Geschäft keine Abmahnkosten erstattet (§ 13 Abs. 4 UWG). Nach meiner Einschätzung fällt eine fehlende KI-Kennzeichnung darunter, gerichtlich geklärt ist das nicht. Für Verbände gilt die Einschränkung nicht. Auf Klage eines Verbraucherverbands hat das OLG Hamm am 12.05.2026 falsche Chatbot-Aussagen dem Website-Betreiber als Irreführung zugerechnet (4 UKl 3/25, Revision zugelassen). Um Art. 50 ging es dort nicht.

Für mich liegt das realistische Risiko für KMU deshalb bei Beschwerden an die Bundesnetzagentur und bei Verbandsabmahnungen. Eins löst ein Label aber nicht: Ein gekennzeichnetes, aber geschöntes KI-Produktbild kann trotzdem irreführende Werbung sein (Rn. 129).

KI-Kennzeichnungspflicht in Österreich und der Schweiz

Österreich: Art. 50 gilt dort genauso unmittelbar. Anlaufstelle ist die KI-Servicestelle der RTR. Laut FAQ der RTR-KI-Servicestelle hat Österreich die Marktüberwachung aber noch nicht national geregelt.

Schweiz: Ein eigenes KI-Gesetz gibt es nicht. Der Bundesrat will die KI-Konvention des Europarats ratifizieren, eine Vernehmlassungsvorlage soll bis Ende 2026 kommen (Übersicht des BAKOM). Eine eröffnete Vernehmlassung war bis zum 23.09.2026 nicht zu finden. Der AI Act trifft Schweizer Firmen trotzdem, sobald ihre KI-Ausgaben in der EU genutzt werden (Art. 2 Abs. 1 lit. c). Laut Leitlinien reicht es, Deepfakes im global erreichbaren Internet zu posten und die Verbreitung in der EU vorherzusehen (Rn. 13). Eine Zürcher Agentur, die KI-Kampagnen für den deutschen Markt produziert, ist damit Betreiber.

Dein Fahrplan in 5 Schritten

  1. Bestandsaufnahme. Liste alle Stellen, an denen Menschen deiner KI begegnen: Chat, Telefon, E-Mail-Agenten, Bilder, Videos, Stimmen, Blog. Der kostenlose Check zur KI-Kennzeichnung fragt das mit höchstens fünf Fragen ab.
  2. Rolle klären. Halte pro System fest, ob du Anbieter oder Betreiber bist. Bei Agenturprojekten gehört in den Vertrag, wer über den KI-Einsatz entscheidet.
  3. Labels einbauen. Chat-Begrüßung und Voicebot-Ansage anpassen, EU-Icon in realistische Motive setzen, Texthinweis über KI-Beiträge mit öffentlichem Interesse.
  4. Redaktionsprozess festlegen. Wer KI-Texte ohne Label veröffentlichen will, braucht einen dokumentierten Faktencheck und eine verantwortliche Person im Impressum.
  5. Dokumentieren und neu prüfen. Halte fest, was du wie kennzeichnest, und prüf jeden neuen KI-Einsatz vor dem Start. Datenschutz ist ein eigenes Regelwerk: Ob Kundendaten in ChatGPT und Co. dürfen, entscheidet die DSGVO. Mehr dazu im Ratgeber DSGVO-konforme KI-Tools.

Häufige Fragen

Seit wann gilt die KI-Kennzeichnungspflicht in Deutschland?

Seit dem 2. August 2026, ohne deutsches Umsetzungsgesetz. Das KI-MIG regelt seit dem 29.07.2026 die Aufsicht, zuständig ist vor allem die Bundesnetzagentur. Eine Frist bis zum 2. Dezember 2026 haben allein Anbieter älterer KI-Generatoren für die maschinenlesbare Markierung.

Muss ich jeden KI-Inhalt kennzeichnen?

Nein. Kennzeichnen musst du Chatbots und Voicebots, Deepfakes und ungeprüfte KI-Texte zu Themen von öffentlichem Interesse, dazu kommt die Information bei Emotionserkennung. Werbetexte, offensichtlich künstliche Illustrationen und KI als Schreibhilfe mit eigener Prüfung lösen keine Pflicht aus.

Gilt die Kennzeichnungspflicht für Privatpersonen?

Nein, solange du KI rein privat nutzt (Art. 2 Abs. 10). Wer mit Inhalten regelmäßig Geld verdient, etwa als Creator, gilt als beruflich. Die Label-Regeln von Instagram, TikTok und YouTube gelten für alle.

Muss ich alte KI-Bilder und KI-Texte nachträglich kennzeichnen?

Nein. Deepfakes, die vor dem 2. August 2026 entstanden sind, und KI-Texte, die du vorher veröffentlicht hast, brauchen kein nachträgliches Label (Rn. 154). Veröffentlichst du einen älteren KI-Text erst jetzt, gilt die Pflicht.

Wer haftet: Agentur oder Auftraggeber?

Betreiber ist, wer über den KI-Einsatz entscheidet. Beauftragst du eine Agentur und redest bei der KI-Nutzung nicht mit, bist du kein Betreiber (Rn. 14). Regle die Kennzeichnung trotzdem im Vertrag, denn die Werbung erscheint unter deinem Namen.

Reicht das Wasserzeichen, das mein KI-Tool automatisch setzt?

Nein. Das Wasserzeichen gehört zur Anbieterpflicht nach Abs. 2. Für Deepfakes brauchst du zusätzlich ein sichtbares Label, denn die Kennzeichnungspflicht gilt laut Kommission neben der Markierung (Rn. 111).

Was kostet ein Verstoß ein kleines Unternehmen?

Höchstens 3 % des weltweiten Jahresumsatzes, weil für KMU der niedrigere der beiden Beträge aus Art. 99 gilt. Bei 500.000 € Umsatz liegt die Obergrenze bei 15.000 €. Die konkrete Höhe hängt von Schwere, Dauer und Kooperation ab.

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Über den Autor

Artur Kokoev ist Gründer von digiak.ai. Mit seiner Agentur baut er KI-Agenten, Voice Agents und Automatisierungen für Unternehmen im DACH-Raum. Auf tools.digiak.ai stellt er kostenlose Checks zu KI-Kennzeichnung und Datenschutz bereit.

Erstellt mit KI-Unterstützung, redaktionell geprüft und verantwortet von Artur Kokoev. Stand 23.09.2026. Dieser Ratgeber erklärt die Rechtslage verständlich und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Quellen

  1. Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung), Art. 50, EUR-Lex
  2. Verordnung (EU) 2026/1744 (Digital Omnibus KI), EUR-Lex
  3. EU-Kommission: Leitlinien zu den Transparenzpflichten nach Art. 50, C(2026) 5054
  4. EU-Kommission: Code of Practice zu KI-generierten Inhalten
  5. EU-Kommission: EU Icons for labelling AI-generated content
  6. KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungsgesetz (KI-MIG)
  7. Bundesnetzagentur: Transparenzpflichten für KI
  8. § 13 UWG: Abmahnung und Aufwendungsersatz