Musst du deine KI‑Inhalte kennzeichnen?
Chatbot, Voicebot, KI‑Bilder, Videos, Texte – ab dem 2. August gelten neue Transparenzpflichten mit Bußgeldern bis 15 Mio. €. Finde in 2 Minuten heraus, was dich wirklich betrifft – inklusive fertiger Textbausteine und der offiziellen EU‑Icons.
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Häufige Fragen zur KI‑Kennzeichnungspflicht
Was ist die KI‑Kennzeichnungspflicht ab 2. August 2026?
Artikel 50 der EU‑KI‑Verordnung (AI Act) verpflichtet ab dem 2. August 2026 zur Transparenz: KI‑Chatbots und Voicebots müssen sich zu erkennen geben, realistisch wirkende KI‑Bilder und ‑Videos (Deepfakes) müssen sichtbar gekennzeichnet werden, und KI‑Texte zu Themen von öffentlichem Interesse brauchen einen Hinweis – außer eine benannte Person prüft sie redaktionell.
Wen betrifft die Kennzeichnungspflicht?
Jedes Unternehmen, das KI sichtbar nach außen einsetzt: Betreiber von Chatbots und Voicebots, Creator und Agenturen mit KI‑Bildern oder ‑Videos, Blogs mit KI‑Texten. Wer ein KI‑Produkt unter eigenem Namen anbietet, trägt zusätzlich Anbieterpflichten (Art. 25). Privatpersonen ohne berufliche Nutzung sind nicht verpflichtet.
Welche Strafen drohen bei fehlender KI‑Kennzeichnung?
Bußgelder bis 15 Mio. € oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes – für KMU gilt der jeweils niedrigere Betrag. Zuständig in Deutschland ist die Bundesnetzagentur. Das akutere Risiko ist aber die wettbewerbsrechtliche Abmahnung durch Mitbewerber nach UWG.
Muss jedes KI‑Bild gekennzeichnet werden?
Nein. Nur Inhalte mit Realitätsanschein – also fotorealistische Darstellungen realer Personen, Orte oder Produkte – gelten als Deepfake und sind kennzeichnungspflichtig. Offensichtlich künstliche Illustrationen ohne Realitätsanschein brauchen kein Label; Plattformen wie Instagram oder TikTok haben aber eigene Regeln.
Was sind die offiziellen EU‑AI‑Icons?
Die EU‑Kommission hat einen frei nutzbaren Icon‑Satz veröffentlicht: das „AI“-Basissymbol, „AI GENERATED“ für vollständig KI‑generierte Inhalte und „AI MODIFIED“ für KI‑bearbeitete echte Inhalte. Die Nutzung ist optional – entscheidend ist, dass die Kennzeichnung klar sichtbar ist. Dieses Tool setzt dir das passende Label direkt aufs Bild.
Wie setzt du KI ein?
Davon hängt ab, welche Pflichten dich treffen.
Wo begegnet man deiner KI?
Wähle alles aus, was zutrifft.
Wirken deine KI‑Bilder oder ‑Videos echt?
Entscheidend ist, ob man den Inhalt für eine echte Aufnahme halten könnte.
Worüber schreibst du mit KI?
Die Pflicht gilt nur für Texte zu Themen von öffentlichem Interesse.
Prüft ein Mensch die Texte vor der Veröffentlichung?
Echte redaktionelle Kontrolle kann die Kennzeichnungspflicht ersetzen.
Sichere dich komplett ab
Hol dir die vollständige Checkliste mit allen Textbausteinen und den EU-Icons als PDF – kostenlos.
digiak.ai – KI & Automatisierung für dein Business →Dieses Tool ist eine Orientierungshilfe auf Basis von Art. 50 EU AI Act (Stand: August 2026). Es ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
EU‑Label auf Bild oder Video setzen
Lade ein Bild oder Video hoch – das offizielle EU‑Icon wird dezent aufgebracht. Alles passiert lokal in deinem Browser, nichts wird hochgeladen.
Label-TypDer Video-Export brennt das Label dauerhaft ein und läuft in Echtzeit (30-Sekunden-Video = 30 Sekunden Export). Alternativ: Badge als transparentes PNG in CapCut oder Premiere einblenden – am Anfang und in Abständen wiederholt.
Die drei offiziellen EU‑Icons
Frei nutzbar, von der EU‑Kommission veröffentlicht. Optional – die Pflicht erfüllt die sichtbare Kennzeichnung selbst.
„Generated“ = komplett von KI erstellt, ohne menschliche redaktionelle Kontrolle. „Modified“ = echtes Material, das mit KI verändert wurde (z. B. Face-Swap, KI-Retusche). Das Basissymbol passt, wenn KI beteiligt war und du ein eigenes Textlabel dazu nutzt.
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Inhaber: Artur Kokoev
digiak.ai
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67549 Worms
Telefon: +49 177 5885512
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Verbraucherstreitbeilegung
Die frühere EU-Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) wurde zum 20. Juli 2025 eingestellt. Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.
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Für dieses Tool (KI-Kennzeichnungs-Check) – Stand: August 2026
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